Diese und weitere Fragen beantwortet ein neu aufgelegtes Faltblatt, das die Landeshauptstadt Dresden kostenlos anbietet. Unter dem Titel „Dresden-Pass – Soziale Leistungen für Sie“ liegt es jetzt in allen zuständigen Stellen des Dresdner Sozialamtes (Bürgerstraße 63, Lübecker Straße 121, Hertzstraße 23, Junghansstraße 2) sowie im Jobcenter Dresden (Budapester Straße 30) aus.
Es ist zusätzlich in den Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Ortsämter, Rathäuser und Ortschaften sowie vielen städtischen Beratungsstellen erhältlich und außerdem im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass abrufbar.
Mit dem Dresden-Pass können Personen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, verschiedene Vergünstigungen zur Teilnahme am Stadtleben erhalten. Voraussetzung ist ihr Hauptwohnsitz in Dresden. Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.
Derzeit gibt es rund 22 000 Personen mit Dresden-Pass, darunter etwa 5.800 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Damit weitere Anspruchsberechtigte davon profitieren können, macht das Faltblatt auf die Leistungen aufmerksam.