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Elternzeit

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  • Bildung
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereuen 39 % der Frauen und 28 % der Männer, dass sie sich aus familiären Gründen eine längere Auszeit vom Job nehmen mussten. Die klassische Elternzeit dauert in der Regel zwischen ein bis drei Jahre – in manchen Branchen ist das ein wahrer Karrierekiller.

Weiterbildung während der Elternzeit

Kehrt man zurück ins Berufsleben, muss oft viel aufgeholt und neu gelernt werden. Doch die Elternzeit muss keine isolierte Auszeit sein und kann zum Beispiel für Fernkurse oder ein Fernstudium genutzt werden.

Angebote und Möglichkeiten

Nicht alle Eltern, die eine Babypause einlegen, müssen eigenständig nach Weiterbildungsmöglichkeiten suchen: Laut dem Familienministerium bietet jedes fünfte Unternehmen spezielle Fortbildungen für ihre Arbeitnehmer in der Elternzeit an. Die Auswahl an Online-Kursen, von ganzen Studiengängen bis hin zu Sprachkursen, ist dabei riesig und überzeugt Eltern vor allem durch ihre Flexibilität – während der Familienneuzugang schläft oder von jemand anders betreut wird, kann man zu Hause am Computer lernen. Auch Trainingskurse und -seminare, die am Wochenende oder abends stattfinden, werden gerne genutzt und mit Zertifikaten oder Zeugnissen belohnt.

Ein Fernstudium während der Elternzeit

Es kann zunächst keine pauschalisierte Aussage getroffen werden, wie viel Zeit das Kind in den ersten Monaten beanspruchen wird. Wichtig für ein Fernstudium ist die Unterstützung des Partners oder der Familie, die möglicherweise auch liegen gelassene Aufgaben übernehmen können. Darüber hinaus verlangt ein Fernstudium ein gewisses Maß an Selbstdisziplin und Organisationstalent: Der Studierende muss sich bewusst Zeit für das Lernen (ohne Kompromisse) einräumen. Die Elternzeit sollte schließlich nicht in einem Burn-Out-Syndrom enden. Neben dem zeitlichen Aufwand kann ein Fernstudium auch hohe Kosten verursachen. Sind beide Eltern gleichzeitig freigestellt, müssen die Finanzen genau überprüft werden. Ob sich das Fernstudium für einen eignet, muss demnach jeder für sich selbst entscheiden – und sollte die gemeinsame Zeit mit dem Kind nicht zu sehr einschränken. Empfehlenswert ist das Testen eines kostenlosen Probemonats bei einer Fernschule wie der SGD.

Finanzielle Unterstützung

Um Elterngeld zu erhalten, dürfen Eltern nicht mehr als 30 Arbeitsstunden in der Woche arbeiten. Weiterbildungsmaßnahmen oder Tätigkeiten für ein Studium sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ist das Kind zwischen 15 und 36 Monate alt und wird keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen, können die Eltern ein monatliches Betreuungsgeld erhalten. Nur Vollzeitstudierende können Bafög beantragen, bei einem Fernstudium ist dies sogar nur für die letzten zwölf Monate vor dem Abschluss möglich. Weitere Möglichkeiten wären ein Bildungs- oder Studienkredit oder Stipendien, die teilweise jedoch auf ein Erststudium beschränkt sind. Weiterführende Infos dazu finden Sie hier.

Bilder: 1. © istock.com/Steve Debenport; 2. © istock.com/ elenaleonova

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